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Rechtskunde – Projekt 2020/21 und 2021/22 - Wir, die Schüler*innengruppen 2020/21) und 2021/22 der WFO Bruneck/Innichen (Südtirol/Italien), haben uns im Rahmen des Rechtskundeunterrichts mit den Vereinten Nationen auseinandergesetzt und folgende Reformvorschläge ausgearbeitet:

Vereinte Nationen (UNO) Reformvorschläge

Flagge der Vereinten Nationen

1) Da die Mitglieder der Vereinten Nationen nicht Nationen, sondern souveräne Staaten mit Gebiet, Bevölkerung und einer Regierung sind, sollte die Bezeichnung „Vereinte Nationen“ durch eine andere ersetzt werden. Man könnte diesbezüglich einen internationalen Ideenwettbewerb ausschreiben. Das würde die Vereinten Nationen den Menschen näherbringen.

2) Die ständige Mitgliedschaft mit dem Vetorecht sollte abgeschafft werden. Sie ist nicht mehr zeitgemäß, ist ungerecht und diskriminierend. Das Vetorecht blockiert das Handeln der Vereinten Nationen. Die im Völkerbund, dem Vorläufer der Vereinten Nationen, vorgesehene Einstimmigkeit war letztendlich eine Mitursache für den Ausbruch des 2. Weltkriegs.

3) In den Mittelpunkt der Reform stellen wir den Menschen.
Jeder Mensch sollte eine Stimme und einen Wert haben. Insofern sollte ein Staat, je mehr ansässige Staatsbürger er hat, desto mehr Stimmengewicht in der Generalversammlung und im Sicherheitsrat haben. Das könnte für bestimmte Staaten z.B. ein Ansporn sein, seine Flüchtlinge heimzuholen.
Nun wollen wir feststellen, wie hoch der Wert einer Stimme ist.
Wir schlagen folgende Berechnung vor und gehen hierbei vom Jahr 2019 aus (aktuellere Daten wurden nicht gefunden):
Man dividiert das weltweite Bruttonationaleinkommen (2019: 134,6 Billionen KKP-Dollar) durch die Weltbevölkerung (2019: 7,71 Milliarden). Der Betrag, der dabei herauskommt (17.458 KKP-Dollar), ist das durchschnittliche weltweite jährliche Prokopfeinkommen, das im Idealfall eigentlich von niemandem weder unter- noch überschritten werden sollte. Wir berechnen nun 0,7% von diesem Betrag und erhalten 122,2 KKP-Dollar. 0,7 % ist der Prozentsatz vom Bruttonationaleinkommen, den - laut Vereinten Nationen (1970) - jeder Staat für die Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stellen sollte.
Der Betrag von 122,206 KKP-Dollar, bezogen auf das Jahr 2019, ist für uns der Wert bzw. der Preis einer Stimme.
Nachdem das Gewicht der Stimme eines Staates von der Bevölkerungsanzahl abhängt, führt dies dazu, dass Staaten mit vielen ansässigen Staatsbürgern ein bei weitem größeres Stimmengewicht haben als Staaten mit wenigen Staatsbürgern. Ein Ausgleich könnte darin bestehen, dass jeder Staat für jede Stimme den Betrag von 122,206 KKP-Dollar an die Vereinten Nationen zahlen muss und dass Staaten mit vielen Bürgern, denen das Geld für die Zahlung fehlt, Stimmen an reiche Staaten mit geringer Bevölkerungsanzahl verkaufen können. Sie haben diesbezüglich aber ein jährliches Rückkaufsrecht. Auch arme Staaten mit geringer Bevölkerungszahl können Stimmrechte verkaufen. Dies alles könnte in gewisser Hinsicht eine Art von Entwicklungshilfe sein, bei der sich das „Entwicklungsland“ über die eigenen Staatsbürger (Eigenkapital) selbst hilft (Hilfe zur Selbsthilfe“.
Das würde ihren Stolz und somit ihre Eigeninitiative fördern.
Zusatz: Die Bevölkerungszahl wird über eine jährliche Volkszählung festgestellt. Hierbei muss Ehrlichkeit gelten.

4) Finanzierung der Vereinten Nationen
Somit erfolgt die Finanzierung der Vereinten Nationen schlussendlich über die wie oben berechneten Beiträge (pro Stimme bzw. pro Mensch) der Staaten im Verhältnis zu ihren Stimmen bzw. ihren Bürgern.
Wer die Beiträge teilweise oder gänzlich nicht bezahlt, verliert teilweise oder zur Gänze das Stimmrecht.
Eine Idee bzgl. Finanzierung wäre auch, dass für die Bürger die Möglichkeit vorgesehen wird, bei ihrer Steuererklärung ausdrücklich anzugeben, dass z.B. 5 Promille ihrer Steuer an die Vereinten Nationen übertragen werden sollen. Auch dadurch würde ein bestimmtes Naheverhältnis zu den Vereinten Nationen geschaffen werden.

5) Gewaltenteilung
In den Vereinten Nationen sollte es so etwas wie eine Gewaltenteilung geben.
Die Generalversammlung sollte die Legislative, der Sicherheitsrat die Exekutive und der Internationale Gerichtshof die Judikative sein. Für die Entscheidungen sollte in der Regel die 2/3 Mehrheit vorgesehen werden.
Die Generalversammlung sollte allgemeine Richtlinien erlassen, die für die Mitgliedstaaten und für den Sicherheitsrat verbindlich sein sollten. Zur Umsetzung der allgemeinen Richtlinien der Generalversammlung sollte der Sicherheitsrat detaillierte Richtlinien vorgeben, die die Staaten dann in Gesetze umwandeln müssten. Bei Nichteinhaltung und/oder Nichtumsetzung der Richtlinien werden dem Staat zur Gänze oder teilweise Stimmrechte entzogen.
Der Internationale Gerichtshof wacht u.a. über die Einhaltung der allgemeinen und detaillierten Richtlinien sowie deren Umsetzung und Einhaltung durch die Staaten. Es sollte in jedem Staat eine Sektion des Internationalen Gerichtshofs eingerichtet werden.
In Anlehnung an die italienische Verfassung sollte der Sicherheitsrat als exekutive Gewalt so zusammengesetzt werden, dass der Generalsekretär einen „Ministerpräsidenten“ ernennt (z.B. aus den Mitgliedern des Sicherheitsrates) und diesen mit der „Regierungsbildung“ betraut. Die Regierung präsentiert sich dann mit einem Regierungsprogramm der Generalversammlung, ersucht um das Vertrauen und regiert dann 2 - 5 Jahre bzw. so lange bis ihr durch die Generalversammlung das Vertrauen entzogen wird.


In Vertretung
der Schüler*innengruppen 2020/21 (69 Schüler*innen - im Alter von 14 – 19 Jahren - der Klassen 2B, 3B und 5A) und 2021/22 (59 Schüler*innen der Klassen 2B, 3D und 5 A) der WFO Bruneck/Innichen

Die Koordinatorin
Brigitta Niederkofler,
Lehrperson für Recht und Wirtschaft an der WFO Bruneck/Innichen, Rechtsanwältin und Mediatorin.

 

Bruneck, 16. Juni 2022

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