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Am Ende des fünften Jahres stellen sich die Schülerinnen und Schüler einer staatlichen Abschlussprüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus folgenden Teilen:

  1. Teil: Deutsch (zentral vorgegeben)
  2. Teil: Ein schultypspezifisches Fach oder mehrere schultypspezifische Fächer (zentral vorgegeben)
  3. Teil: Zweitsprache (zentral vorgegeben)

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch, das fächerübergreifend geführt wird.

Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung berechtigt zu einem Weiterstudium an Hochschulen und Universitäten.

 

Zeitplan für das Schuljahr 2023/2024

  • Erste schriftliche Prüfung (Deutsch): 19. Juni 2024, 8:30 Uhr.
  • Zweite schriftliche Prüfung (schultypspezifisches Fach): 20. Juni 2024, 8:30 Uhr. 
  • Dritte schriftliche Prüfung (Italienisch L2): 21. Juni 2024, 9:30 Uhr.

Der Beginn der mündlichen Prüfungsgespräche wird von der Prüfungskommission festgelegt, kann aber frühestens zwei Tage nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen erfolgen.

Der genaue Prüfungskalender wird von der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission am Montag, 17. Juni 2024 im Anschluss an die Vorkonferenzen veröffentlicht. Er wird den Kandidatinnen und Kandidaten auch über das digitale Register oder in anderer telematischer Form mitgeteilt.

 

Zweite schriftliche Prüfung und Fächer der externen Kommissionsmitglieder

Am 29.01.2024 wurden die Fächer der zweiten schriftlichen Prüfung sowie die Fächer, für welche externe Kommissionsmitglieder ernannt werden, bekannt gegeben.

Schwerpunkt VFM (Verwaltung, Finanzen und Marketing):

  • 2. schriftliches Fach: Betriebswirtschaftslehre (BWL) - extern
  • Italienisch - extern
  • Volkswirtschaft - extern

Schwerpunkt WI (Wirtschaftsinformatik):

  • 2. schriftliches Fach: Betriebswirtschaftslehre (BWL) - extern
  • Italienisch - extern
  • Informatik - extern

 

Prüfungskommissionen

Die Prüfungskommissionen bestehen aus einem/einer externen Vorsitzenden und drei internen sowie drei externen Mitgliedern. Die internen Mitglieder werden aus dem Klassenrat bestimmt, die externen werden hingegen von der Bildungsdirektion zugewiesen.

Kommission Nr. 67
Klassen 5C und 5D
 NameFach
Vorsitzender Trebo Manuela  
intern 5C Leoni Carla Deutsch
intern 5C Mair Ulrike Mathematik
intern 5C Mittich Hannah Englisch
intern 5D Rieder Klara Deutsch
intern 5D Wagger Evelyn Englisch
intern 5D Auer Markus Mathematik
extern 5C und 5D Wolf Matthias Betriebswirtschaftslehre
extern 5C und 5D Thoma Silvia Italienisch
extern 5C Koehl Veronika Volkswirtschaft
extern 5D Gritsch Markus Informatik

 

Kommission Nr. 68
Klassen 5B und 5A Innichen
 NameFach
Vorsitzender Astner Barbara
 
intern 5B Lamprecht Sieglinde Deutsch
intern 5B Campidell Martin Mathematik
intern 5B Aschbacher Margit Englisch
intern 5A Innichen Summa Elisabeth Deutsch
intern 5A Innichen Trojer Johanna Englisch
intern 5A Innichen Zitturi Angelika Mathematik
extern 5B und 5A Innichen Seidner Christian Betriebswirtschaftslehre
extern 5B und 5A Innichen Vaccarin Raffaele Italienisch
extern 5B und 5A Innichen Mutschlechner Kathrin Volkswirtschaft

 

Kommission Nr. 69
Klassen 5A und 5AS
 NameFach
Vorsitzender Kuenig Martin
 
intern 5A Weber Ute Deutsch
intern 5A Kuenzer Berthold Mathematik
intern 5A Marmsaler Melanie Englisch
intern 5AS Brunner Norbert Deutsch
intern 5AS Pattis Jutta Englisch
intern 5AS Gruber Simon Mathematik
extern 5A und 5AS Prader Christoph Betriebswirtschaftslehre
extern 5A und 5AS Verger Valeria Italienisch
extern 5A und 5AS Debertol Paolo Volkswirtschaft

 

Bericht des Klassenrates

Die Lehrpersonen des Klassenrates verfassen und genehmigen innerhalb 15. Mai den sog. Bericht des Klassenrates:






 

Richtlinien zur Punktevergabe

  • Schulguthaben: maximal 40 Punkte (3. Klasse 12 Punkte, 4. Klasse 13 Punkte, 5. Klasse 15 Punkte)
  • Prüfung: maximal 60 Punkte
    • 1. schriftliche Prüfung: 15 Punkte
    • 2. schriftliche Prüfung: 15 Punkte
    • 3. schriftliche Prüfung: 10 Punkte
    • Mündliches Prüfungskolloquium: 20 Punkte
  • Bonus: maximal 5 Punkte (Voraussetzungen: mindestens 30 Punkte Schulguthaben und 50 Punkte Prüfungsergebnis)
  • Positive Gesamtbewertung: mindestens 60/100
  • Höchstpunktezahl mit Auszeichnung – Voraussetzungen:
    • Maximale Punktezahl für das Schulguthaben (einstimmige Beschlüsse des Klassenrats)
    • Maximale Punktezahl in jedem Prüfungsteil (erste, zweite, dritte schriftliche Prüfung; mündliche Prüfung)
    • Einstimmiger Beschluss der Prüfungskommission zur Zuerkennung der Auszeichnung

 

Prüfungsgespräch (Kolloquium)

Das mündliche Prüfungsgespräch (Kolloquium) umfasst ein fächerübergreifendes Prüfungsgespräch, ausgehend von Impulsmaterialien und betrifft die verschiedenen Fachbereiche der 5. Klasse sowie den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung. Weiters ist ein kurzer Bericht oder eine Präsentation zum Bereich „Übergreifende Kompetenzen und Orientierung“ Teil des Prüfungsgespräches. Ebenso erfolgt im Rahmen des Kolloquiums eine kurze Besprechung der schriftlichen Prüfungsarbeiten. Die Kommission verfügt über max. 20 Punkte zur Bewertung des mündlichen Prüfungsgespräches.

Alle Prüfungen finden am Sitz der jeweiligen Schule statt. Pro Tag werden in der Regel jeweils 5 Schüler:innen für das Prüfungsgespräch eingeteilt. Die Gespräche dauern ca. 1 Stunde pro Schüler:in. Alle Schüler:innen müssen zu den schriftlichen Prüfungen und zum mündlichen Prüfungsgespräch ein gültiges Ausweisdokument mitbringen.

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