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Mitteilung zur Einführung und Bewertung des Fächerübergreifender Lernbereiches (FÜL) „Gesellschaftliche Bildung“

Fächerübergreifender Lernbereich Gesellschaftliche Bildung

Foto: WFO Bruneck

Der fächerübergreifender Lernbereich: „Gesellschaftliche Bildung“ umfasst insgesamt acht Teilbereiche:

  • Persönlichkeit und Soziales,
  • Kulturbewusstsein,
  • Politik und Recht,
  • Wirtschaft und Finanzen,
  • Nachhaltigkeit,
  • Gesundheit,
  • Mobilität,
  • Digitalisierung.

Dieses neue Fach wird ab dem Unterrichtsjahr 2020/21 schrittweise eingeführt, es ist versetzungsrelevant, und die Benotung zählt zum Notendurchschnitt. Es umfasst in den fünf Jahren mindestens 224h zu 60 Minuten (=28 Stunden zu 60 Minuten im 1. Biennium oder 34 Stunden zu 50 Minuten und ab der 3. Klasse 56 Stunden zu 60 Minuten oder 68 Stunden zu 50 Minuten pro Unterrichtsjahr).

Die Fachgruppen haben dieses neue Fachcurriculum (nach den geltenden Rahmenrichtlinien) erarbeitet und das Lehrerkollegium hat es im Plenum beschlossen.

(Siehe Anhang- Curriculum nach der Klassenstufe)

 

Bewertung des Fächerübergreifender Lernbereichs (FÜL) Gesellschaftliche Bildung

Die Bewertung des „FÜL Gesellschaftliche Bildung“ erfolgt in allen Klassen am Jahresende in der von den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Form.

Bewertung im ersten Biennium (1. und 2. Klasse)

Im ersten Biennium fließt die Bewertung in jene Fächer ein, die die Themen des FÜL Gesellschaftliche Bildung laut dem eigenen Curriculum für dieses neue Fach behandeln.

Bewertung im zweiten Biennium und in der 5. Klasse

Im Triennium (3.,4. und 5. Klasse) vergeben nach Vereinbarung im Klassenrat die Lehrpersonen mindestens 4 Bewertungen für die Themen des FÜL Gesellschaftliche Bildung, die auch gewichtet werden können. Daraus ergibt sich die Endnote im digitalen Register, die die/der Koordinator*in bei der Bewertungskonferenz im 2. Semester dem Klassenrat vorschlägt. Dem Klassenrat obliegt die Notenvergabe für das Zeugnis.

Bei der Vergabe der einzigen Note für den FÜL Gesellschaftliche Bildung achten die zuständigen Lehrpersonen darauf, dass diese Noten zeitlich über das gesamte Semester oder das Schuljahr verteilt sind.

Diese Bewertungselemente beziehen sich ausschließlich auf die Bildungsziele und Themen laut Curriculum für die Gesellschaftliche Bildung und nicht auf Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen des Faches selbst, in dem sie erhoben werden, ausgenommen beides fällt zusammen. In diesem Fall können die Bewertungselemente sowohl ins Fach als auch in den FÜL Gesellschaftliche Bildung, also zweimal, einfließen.

Die Erhebung von Bewertungselementen für den FÜL Gesellschaftliche Bildung und die entsprechenden Kriterien werden den Schülerinnen und Schülern im Vorfeld transparent gemacht.

 

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