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Am Ende des fünften Jahres stellen sich die Schülerinnen und Schüler einer staatlichen Abschlussprüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus folgenden Teilen:

  1. Teil: Deutsch (zentral vorgegeben)
  2. Teil: Ein schultypspezifisches Fach oder mehrere schultypspezifische Fächer (zentral vorgegeben)
  3. Teil: Zweitsprache (zentral vorgegeben)

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch, das fächerübergreifend geführt wird.

Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung berechtigt zu einem Weiterstudium an Hochschulen und Universitäten.

 

Zeitplan für das Schuljahr 2024/2025

  • Erste schriftliche Prüfung (Deutsch): 18. Juni 2025, 8:30 Uhr.
  • Zweite schriftliche Prüfung (schultypspezifisches Fach): 19. Juni 2025, 8:30 Uhr. 
  • Dritte schriftliche Prüfung (Italienisch L2): 20. Juni 2025, 9:30 Uhr.

Der Beginn der mündlichen Prüfungsgespräche wird von der Prüfungskommission festgelegt, kann aber frühestens zwei Tage nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen erfolgen.

Der genaue Prüfungskalender wird von der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission am Montag, 16. Juni 2025 im Anschluss an die Vorkonferenzen veröffentlicht. Er wird den Kandidatinnen und Kandidaten auch über das digitale Register oder in anderer telematischer Form mitgeteilt.

 

Zweite schriftliche Prüfung und Fächer der externen Kommissionsmitglieder

Am 29.01.2025 wurden die Fächer der zweiten schriftlichen Prüfung sowie die Fächer, für welche externe Kommissionsmitglieder ernannt werden, bekannt gegeben.

Schwerpunkt VFM (Verwaltung, Finanzen und Marketing):

  • 2. schriftliches Fach: Betriebswirtschaftslehre (BWL) - intern
  • Deutsch - extern
  • Englisch - extern
  • Mathematik - extern

Schwerpunkt WI (Wirtschaftsinformatik):

  • 2. schriftliches Fach: Informatik - intern
  • Deutsch - extern
  • Betriebswirtschaftslehre (BWL) - extern
  • Englisch - extern

 

Prüfungskommissionen

Die Prüfungskommissionen bestehen aus einem/einer externen Vorsitzenden und drei internen sowie drei externen Mitgliedern. Die internen Mitglieder werden aus dem Klassenrat bestimmt, die externen werden hingegen von der Bildungsdirektion zugewiesen.

Kommission Nr. 66
Klassen 5A und 5D
 NameFach
Vorsitzender Tauber Anny  
intern 5A Plankensteiner Marco Rechtskunde, VWL
intern 5A Brignoli Veronica Italienisch
intern 5A Winkler Martin BWL
intern 5D Federici Sophia Italienisch
intern 5D Rader Peter Paul Rechtskunde, VWL
intern 5D Seidner Christian BWL
extern 5A und 5D Griessmair Isabella Mathematik
extern 5A und 5D Ebner Elisabeth Deutsch
extern 5A und 5D Plaickner Hedwig Englisch

 

Kommission Nr. 67
Klassen 5B und 5A Innichen
 NameFach
Vorsitzender Gruber Sieglinde  
intern 5B Beutel Sabine BWL
intern 5B Rinaldi Marco Italienisch
intern 5B Hofer Monika Rechtskunde, VWL
intern 5A Innichen Morandell Christian BWL
intern 5A Innichen Lechner Patrizia Italienisch
intern 5A Innichen Schönegger Veronika Rechtskunde, VWL
extern 5B und 5A Innichen Niederkofler Roswitha Deutsch
extern 5B und 5A Innichen Obwegs Ursula Mathematik
extern 5B und 5A Innichen Winkler Ulrike Englisch

 

Kommission Nr. 68
Klassen 5C und 5E WI
 NameFach
Vorsitzender Wolfsgruber Irmgard  
intern 5C Peintner Ursula Rechtskunde, VWL
intern 5C Grzancic Suzana Italienisch
intern 5C Seeber Annette BWL
intern 5E Campidell Martin Mathematik
intern 5E Perico Milena Italienisch
intern 5E Laner Leiter Jürgen Informatik
extern 5C Mahlknecht Hannes Mathematik
extern 5E Mall Arno BWL
extern 5C und 5E Seeber Birgit Deutsch
extern 5C und 5E Aschbacher Vera Englisch

 

Bericht des Klassenrates

Die Lehrpersonen des Klassenrates verfassen und genehmigen innerhalb 15. Mai 2025 den sog. Bericht des Klassenrates. Dieser soll alle wesentlichen klassenbezogenen Informationen zur Bildungsarbeit im Laufe des Abschlussjahres beinhalten sowie auch die vorbereitenden Tätigkeiten im Hinblick auf die Abschlussprüfung.

Er enthält auch die in den einzelnen Fächern effektiv behandelten Lerninhalte. Im Hinblick auf das mündliche Prüfungsgespräch umfasst der Bericht des Klassenrates auch Hinweise zu den durchgeführten Aktivitäten im Bereich Übergreifende Kompetenzen und Orientierung sowie zum fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung.






 

Richtlinien zur Punktevergabe

  • Schulguthaben: maximal 40 Punkte (3. Klasse 12 Punkte, 4. Klasse 13 Punkte, 5. Klasse 15 Punkte)
    HINWEIS: Neu ist ab dem heurigen Schuljahr, dass die obere Punktezahl der jeweiligen Bandbreite nur dann zugewiesen werden kann, falls die bei der Schlussbewertung zugeteilte Verhaltensnote mindestens 9 beträgt. Ist die Verhaltensnote kleiner als 9, wird automatisch die niedrigere Punktezahl der Bandbreite zugewiesen.
  • Prüfung: maximal 60 Punkte
    • 1. schriftliche Prüfung: 15 Punkte
    • 2. schriftliche Prüfung: 15 Punkte
    • 3. schriftliche Prüfung: 10 Punkte
    • Mündliches Prüfungskolloquium: 20 Punkte
  • Bonus: maximal 5 Punkte (Voraussetzungen: mindestens 30 Punkte Schulguthaben und 50 Punkte Prüfungsergebnis)
  • Positive Gesamtbewertung: mindestens 60/100
  • Höchstpunktezahl mit Auszeichnung – Voraussetzungen:
    • Maximale Punktezahl für das Schulguthaben (einstimmige Beschlüsse des Klassenrats)
    • Maximale Punktezahl in jedem Prüfungsteil (erste, zweite, dritte schriftliche Prüfung; mündliche Prüfung)
    • Einstimmiger Beschluss der Prüfungskommission zur Zuerkennung der Auszeichnung

 

Prüfungsgespräch (Kolloquium)

Das mündliche Prüfungsgespräch (Kolloquium) umfasst ein fächerübergreifendes Prüfungsgespräch, ausgehend von Impulsmaterialien und betrifft die verschiedenen Fachbereiche der 5. Klasse sowie den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung. Weiters ist ein kurzer Bericht oder eine Präsentation zum Bereich „Übergreifende Kompetenzen und Orientierung“ Teil des Prüfungsgespräches. Ebenso erfolgt im Rahmen des Kolloquiums eine kurze Besprechung der schriftlichen Prüfungsarbeiten. Die Kommission verfügt über max. 20 Punkte zur Bewertung des mündlichen Prüfungsgespräches.

Sollte ein:e Schüler:in im Verhalten die Note 6 aufweisen, ist im Rahmen des mündlichen Prüfungsgesprächs zusätzlich die Diskussion einer kritischen Abhandlung zum Thema „Aktive und solidarische Teilhabe an der Gesellschaft“ vorgesehen, deren genaues Thema der Klassenrat im Rahmen der Schlussbewertungskonferenz zuweist.

Alle Prüfungen finden am Sitz der jeweiligen Schule statt. Pro Tag werden in der Regel jeweils 5 Schüler:innen für das Prüfungsgespräch eingeteilt. Die Gespräche dauern ca. 1 Stunde pro Schüler:in. Alle Schüler:innen müssen zu den schriftlichen Prüfungen und zum mündlichen Prüfungsgespräch ein gültiges Ausweisdokument mitbringen.

 

Zulassung zur Abschlussprüfung

Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet der zuständige Klassenrat im Rahmen der Schlussbewertungskonferenz. Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:

  • In den verschiedenen Fächern, im Verhalten sowie im fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung muss die Schlussbewertung mindestens sechs Zehntel betragen. Der Klassenrat kann die Zulassung auch mit einem negativ bewerteten Fach beschließen, sofern er dies für gerechtfertigt hält und entsprechend begründet.
  • Teilnahme an mindestens 75% der Stunden des persönlichen Jahresstundenplans. Der Klassenrat kann in gerechtfertigten Situationen Ausnahmen beschließen.
  • Teilnahme an den Lernstandserhebungen des Invalsi (das Ergebnis dieser Erhebungen hat keinen Einfluss auf die Prüfung; die Teilnahme ist allerdings notwendige Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung).
  • Teilnahme an mindestens 75% der vorgesehenen Stunden im fächerübergreifenden Lernbereich „Übergreifende Kompetenzen und Orientierung“.
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