Dokumente
Schülerverkehrsdienst
Das Land Südtirol gewährleistet, im Rahmen der finanziellen und technischen Möglichkeiten, den Schülerinnen und Schüler einen Schülerverkehrsdienst. Dieser wird über den öffentlichen Liniendienst und den eigenen Schülerverkehrsdienst abgewickelt.
SchülerInnen, die mindestens 2,5 km zur nächsten Haltestelle entfernt wohnen und keine Möglichkeit haben, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, können einen Sonderdienst beantragen.
Einreichtermin
Das Ansuchen um einen eigenen Schülerverkehrsdienst muss innerhalb 15. Februar 2024 der Schule abgeben werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen übermitteln die Schulen dem Amt für Schulfürsorge die Ansuchen um Beförderungs- und/oder Begleitdienst für die Schul- sowie für zusätzliche Fahrten.