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Schülerverkehrsdienst
Die Anträge um eigenen Schülerverkehrsdienst werden online über myCivis eingereicht (direkt von den Eltern oder von den volljährigen Schülern und Schülerinnen). Der Zugang ist über SPID oder über die elektronische Identitätskarte (CIE) oder über die aktivierte Bürgerkarte/nationale Dienstkarte (CNS) möglich.
Die Antragsfrist läuft jedes Jahr von Mitte Februar bis Mitte März.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Schülerinnen und Schüler der Ober- und Berufsschulen
- wenn – auf einer Fahrstrecke – mindestens drei Schülerinnen oder Schüler keinen öffentlichen Liniendienst benutzen können, um die Schule zu besuchen
- wenn sie eine Mindestentfernung von 2,5 km (kürzester begehbarer Weg) zwischen Wohnort und Schule oder der nächstgelegenen Haltestelle öffentlicher Linienverkehrsdienste zurücklegen müssen
- wenn bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel die Wartezeit vor dem Unterricht 30 Minuten und nach dem Unterricht 60 Minuten überschreitet