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Am Ende des fünften Jahres stellen sich die Schülerinnen und Schüler einer staatlichen Reifeprüfung (Matura). Die schriftliche Prüfung besteht aus folgenden Teilen:

  1. Teil: Deutsch (zentral vorgegeben)
  2. Teil: Ein schultypspezifisches Fach oder mehrere schultypspezifische Fächer (zentral vorgegeben)
  3. Teil: Zweitsprache (zentral vorgegeben)

Im Rahmen des Prüfungsgespräches sollte auf die Überprüfung der Argumentationsfähigkeit und der persönlichen Reife der Kandidatinnen und Kandidaten Wert gelegt werden.

Die erfolgreich abgelegte Reifeprüfung berechtigt zu einem Weiterstudium an Hochschulen und Universitäten.

 

Zeitplan für das Schuljahr 2025/2026

  • Erste schriftliche Prüfung (Deutsch): 18. Juni 2026, 8:30 Uhr.
  • Zweite schriftliche Prüfung (schultypspezifisches Fach): 19. Juni 2026, 8:30 Uhr. 
  • Dritte schriftliche Prüfung (Italienisch L2): 22. Juni 2026, 9:30 Uhr.

Der Beginn der mündlichen Prüfungsgespräche wird von der Prüfungskommission festgelegt, kann aber frühestens zwei Tage nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen erfolgen.

Der genaue Prüfungskalender wird von der dem Vorsitzenden der Prüfungskommission am Dienstag, 16. Juni 2026 im Anschluss an die Vorkonferenzen veröffentlicht. Er wird den Kandidatinnen und Kandidaten auch über das digitale Register oder in anderer telematischer Form mitgeteilt.

 

Zweite schriftliche Prüfung und Fächer der externen Kommissionsmitglieder

Am 30.01.2026 wurden die Fächer der zweiten schriftlichen Prüfung sowie die Fächer, für welche externe Kommissionsmitglieder ernannt werden, bekannt gegeben.

Schwerpunkt VFM (Verwaltung, Finanzen und Marketing):

  • 2. schriftliches Fach: Betriebswirtschaftslehre (BWL) - extern
  • Deutsch - intern
  • Rechtskunde - intern
  • Italienisch- extern

Schwerpunkt WI (Wirtschaftsinformatik):

  • 2. schriftliches Fach: Betriebswirtschaftslehre (BWL) - extern
  • Deutsch - intern
  • Informatik - intern
  • Italienisch - extern

 

Prüfungskommissionen

Jede Prüfungskommission besteht in der Regel aus zwei Klassen, wobei für jede Klasse zwei interne und zwei externe Kommissionsmitglieder ernannt werden und für die gesamte Prüfungskommission ein:e gemeinsame:r Vorsitzende:r (Prüfungspräsident:in)..

 

Kommission Nr. 68
Klassen 5A+5B Innichen
 NameFach
Vorsitzende Tauber Anny  
intern 5A Innichen Schönegger Veronika Rechtskunde
intern 5A und 5B Innichen Brunner Norbert Deutsch
intern 5B Innichen Tschurtschenthaler Beatrix Rechtskunde
extern 5A und 5B Innichen Agnelli Petra Betriebswirtschaftslehre
extern 5A und 5B Innichen Candido Katerina Italienisch

 

Kommission Nr. 69
Klassen 5A Abendschule und 5A
 NameFach
Vorsitzender Bisignano Claudio  
intern 5B Rieder Klara Deutsch
intern 5B Hofer Monika Rechtskunde
intern 5A Abendschule Oberhuber Maren Deutsch
intern 5A Abendschule Nocker Armin Rechtskunde
extern 5B und 5A Abendschule Neuhauser Matthias Betriebswirtschaftslehre
extern 5B und 5A Abendschule Winkler Ulrike Italienisch

 

Kommission Nr. 70
Klassen 5A und 5C
 NameFach
Vorsitzende Griessmair Isabella  
intern 5A Lamprecht Sieglinde Deutsch
intern 5A Rader Peter Paul Rechtskunde
intern 5B Gruber Christian Deutsch
intern 5B Peintner Ursula Rechtskunde
extern 5A und 5B Prader Christioph Betriebswirtschaftslehre
extern 5A und 5B Folino Vincenzo Italienisch

 

Kommission Nr. 71
Klassen 5A Landwirtschaft Dietenheim und 5D/5E
 NameFach
Vorsitzender Pizinini Martina  
intern 5D/5E Prader Severina Deutsch
intern 5D Suma Deborah Rechtskunde
intern 5E Laner Leiter Jürgen Informatik
extern 5A und 5B Muehlsteiger Claudia Betriebswirtschaftslehre
extern 5A und 5B Vettori Marta Italienisch

 

Bericht des Klassenrates

Die Lehrpersonen des Klassenrates verfassen und genehmigen innerhalb 15. Mai 2026 den sog. Bericht des Klassenrates. Dieser soll alle wesentlichen klassenbezogenen Informationen zur Bildungsarbeit im Laufe des Abschlussjahres beinhalten sowie auch die vorbereitenden Tätigkeiten im Hinblick auf die Abschlussprüfung.

Er enthält auch die in den einzelnen Fächern effektiv behandelten Lerninhalte. Im Hinblick auf das mündliche Prüfungsgespräch umfasst der Bericht des Klassenrates auch Hinweise zu den durchgeführten Aktivitäten im Bereich Übergreifende Kompetenzen und Orientierung sowie zum fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung.







 

 

Richtlinien zur Punktevergabe

  • Schulguthaben: maximal 40 Punkte (3. Klasse 12 Punkte, 4. Klasse 13 Punkte, 5. Klasse 15 Punkte)
    HINWEIS: Seit dem Schuljahr 2024/25 gilt die Regelung, dass die obere Punktezahl der jeweiligen Bandbreite nur dann zugewiesen werden kann, falls die bei der Schlussbewertung zugeteilte Verhaltensnote mindestens 9 beträgt. Ist die Verhaltensnote kleiner als 9, wird automatisch die niedrigere Punktezahl der Bandbreite zugewiesen.iesen.
  • Prüfung: maximal 60 Punkte
    • 1. schriftliche Prüfung: 15 Punkte
    • 2. schriftliche Prüfung: 15 Punkte
    • 3. schriftliche Prüfung: 10 Punkte
    • Mündliches Prüfungskolloquium: 20 Punkte
  • Bonus: maximal 3 Punkte (Voraussetzung: die Summe aus Schulguthaben und gesamter Prüfungsleistung muss mindestens 90 Punkte betragen)
  • Positive Gesamtbewertung: mindestens 60/100
  • Höchstpunktezahl mit Auszeichnung – Voraussetzungen:
    • Maximale Punktezahl für das Schulguthaben (einstimmige Beschlüsse des Klassenrats)
    • Maximale Punktezahl in jedem Prüfungsteil (erste, zweite, dritte schriftliche Prüfung; mündliche Prüfung)
    • Einstimmiger Beschluss der Prüfungskommission zur Zuerkennung der Auszeichnung

 

Prüfungsgespräch (Kolloquium)

Das mündliche Prüfungsgespräch (Kolloquium) betrifft die vier ausgewählten Fächer sowie den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung. Das Prüfungsgespräch beginnt mit einer kurzen Reflexion über den eigenen schulischen und persönlichen Werdegang. Der bisher vorgesehen Einstieg ausgehend von Impulsmaterialien ist nicht mehr vorgesehen. Weiters ist ein kurzer Bericht oder eine Präsentation zum Bereich „Bildungswege Schule-Arbeitswelt“ Teil des Prüfungsgespräches; an den Schulen der Berufsbildung wird stattdessen die Projektarbeit vorgestellt. Ebenso erfolgt im Rahmen des Kolloquiums eine kurze Besprechung der schriftlichen Prüfungsarbeiten. Die Kommission verfügt über max. 20 Punkte zur Bewertung des mündlichen Prüfungsgespräches.

Sollte ein:e Schüler:in im Verhalten die Note 6 aufweisen, ist im Rahmen des mündlichen Prüfungsgesprächs zusätzlich die Diskussion einer kritischen Abhandlung zum Thema „Aktive und solidarische Teilhabe an der Gesellschaft“ vorgesehen, deren genaues Thema der Klassenrat im Rahmen der Schlussbewertungskonferenz zuweist.

Alle Prüfungen finden am Sitz der jeweiligen Schule statt. Pro Tag werden in der Regel jeweils 5 Schüler:innen für das Prüfungsgespräch eingeteilt. Die Gespräche dauern ca. 1 Stunde pro Schüler:in. Alle Schüler:innen müssen zu den schriftlichen Prüfungen und zum mündlichen Prüfungsgespräch ein gültiges Ausweisdokument mitbringen.

 

Zulassung zur Abschlussprüfung

Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet der zuständige Klassenrat im Rahmen der Schlussbewertungskonferenz. Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:

  • In den verschiedenen Fächern, im Verhalten sowie im fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung muss die Schlussbewertung mindestens sechs Zehntel betragen. DerKlassenrat kann die Zulassung auch mit einem negativ bewerteten Fach beschließen, sofern er dies für gerechtfertigt hält und entsprechend begründet.
  • Teilnahme an mindestens 75% der Stunden des persönlichen Jahresstundenplans. Der Klassenrat kann in gerechtfertigten Situationen Ausnahmen beschließen.
  • Teilnahme an den Lernstandserhebungen des Invalsi (das Ergebnis dieser Erhebungen hat keinen Einfluss auf die Prüfung; die Teilnahme ist allerdings notwendige Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung). Außerdem werden die Ergebnisse der Lernstandserhebungen im Persönlichen Bildungsprofil angeführt.
  • Teilnahme an mindestens 75% der vorgesehenen Stunden im fächerübergreifenden Lernbereich „Bildungswege Schule-Arbeitswelt“ (bisherige Bezeichnung: „Übergreifende Kompetenzen und Orientierung“ – ÜKO).

 

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