Am Ende des fünften Jahres stellen sich die Schülerinnen und Schüler einer staatlichen Reifeprüfung (Matura). Die schriftliche Prüfung besteht aus folgenden Teilen:
- Teil: Deutsch (zentral vorgegeben)
- Teil: Ein schultypspezifisches Fach oder mehrere schultypspezifische Fächer (zentral vorgegeben)
- Teil: Zweitsprache (zentral vorgegeben)
Im Rahmen des Prüfungsgespräches sollte auf die Überprüfung der Argumentationsfähigkeit und der persönlichen Reife der Kandidatinnen und Kandidaten Wert gelegt werden.
Die erfolgreich abgelegte Reifeprüfung berechtigt zu einem Weiterstudium an Hochschulen und Universitäten.
Zeitplan für das Schuljahr 2025/2026
- Erste schriftliche Prüfung (Deutsch): 18. Juni 2026, 8:30 Uhr.
- Zweite schriftliche Prüfung (schultypspezifisches Fach): 19. Juni 2026, 8:30 Uhr.
- Dritte schriftliche Prüfung (Italienisch L2): 22. Juni 2026, 9:30 Uhr.
Der Beginn der mündlichen Prüfungsgespräche wird von der Prüfungskommission festgelegt, kann aber frühestens zwei Tage nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen erfolgen.
Der genaue Prüfungskalender wird von der dem Vorsitzenden der Prüfungskommission am Dienstag, 16. Juni 2026 im Anschluss an die Vorkonferenzen veröffentlicht. Er wird den Kandidatinnen und Kandidaten auch über das digitale Register oder in anderer telematischer Form mitgeteilt.
Zweite schriftliche Prüfung und Fächer der externen Kommissionsmitglieder
Am 30.01.2026 wurden die Fächer der zweiten schriftlichen Prüfung sowie die Fächer, für welche externe Kommissionsmitglieder ernannt werden, bekannt gegeben.
Schwerpunkt VFM (Verwaltung, Finanzen und Marketing):
- 2. schriftliches Fach: Betriebswirtschaftslehre (BWL) - extern
- Deutsch - intern
- Rechtskunde - intern
- Italienisch- extern
Schwerpunkt WI (Wirtschaftsinformatik):
- 2. schriftliches Fach: Betriebswirtschaftslehre (BWL) - extern
- Deutsch - intern
- Informatik - intern
- Italienisch - extern
Prüfungskommissionen
Jede Prüfungskommission besteht in der Regel aus zwei Klassen, wobei für jede Klasse zwei interne und zwei externe Kommissionsmitglieder ernannt werden und für die gesamte Prüfungskommission ein:e gemeinsame:r Vorsitzende:r (Prüfungspräsident:in)..
| Kommission Nr. 68 Klassen 5A+5B Innichen | Name | Fach |
|---|---|---|
| Vorsitzende | Tauber Anny | |
| intern 5A Innichen | Schönegger Veronika | Rechtskunde |
| intern 5A und 5B Innichen | Brunner Norbert | Deutsch |
| intern 5B Innichen | Tschurtschenthaler Beatrix | Rechtskunde |
| extern 5A und 5B Innichen | Agnelli Petra | Betriebswirtschaftslehre |
| extern 5A und 5B Innichen | Candido Katerina | Italienisch |
| Kommission Nr. 69 Klassen 5A Abendschule und 5A | Name | Fach |
|---|---|---|
| Vorsitzender | Bisignano Claudio | |
| intern 5B | Rieder Klara | Deutsch |
| intern 5B | Hofer Monika | Rechtskunde |
| intern 5A Abendschule | Oberhuber Maren | Deutsch |
| intern 5A Abendschule | Nocker Armin | Rechtskunde |
| extern 5B und 5A Abendschule | Neuhauser Matthias | Betriebswirtschaftslehre |
| extern 5B und 5A Abendschule | Winkler Ulrike | Italienisch |
| Kommission Nr. 70 Klassen 5A und 5C | Name | Fach |
|---|---|---|
| Vorsitzende | Griessmair Isabella | |
| intern 5A | Lamprecht Sieglinde | Deutsch |
| intern 5A | Rader Peter Paul | Rechtskunde |
| intern 5B | Gruber Christian | Deutsch |
| intern 5B | Peintner Ursula | Rechtskunde |
| extern 5A und 5B | Prader Christioph | Betriebswirtschaftslehre |
| extern 5A und 5B | Folino Vincenzo | Italienisch |
| Kommission Nr. 71 Klassen 5A Landwirtschaft Dietenheim und 5D/5E | Name | Fach |
|---|---|---|
| Vorsitzender | Pizinini Martina | |
| intern 5D/5E | Prader Severina | Deutsch |
| intern 5D | Suma Deborah | Rechtskunde |
| intern 5E | Laner Leiter Jürgen | Informatik |
| extern 5A und 5B | Muehlsteiger Claudia | Betriebswirtschaftslehre |
| extern 5A und 5B | Vettori Marta | Italienisch |
Bericht des Klassenrates
Die Lehrpersonen des Klassenrates verfassen und genehmigen innerhalb 15. Mai 2026 den sog. Bericht des Klassenrates. Dieser soll alle wesentlichen klassenbezogenen Informationen zur Bildungsarbeit im Laufe des Abschlussjahres beinhalten sowie auch die vorbereitenden Tätigkeiten im Hinblick auf die Abschlussprüfung.
Er enthält auch die in den einzelnen Fächern effektiv behandelten Lerninhalte. Im Hinblick auf das mündliche Prüfungsgespräch umfasst der Bericht des Klassenrates auch Hinweise zu den durchgeführten Aktivitäten im Bereich Übergreifende Kompetenzen und Orientierung sowie zum fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung.
Richtlinien zur Punktevergabe
- Schulguthaben: maximal 40 Punkte (3. Klasse 12 Punkte, 4. Klasse 13 Punkte, 5. Klasse 15 Punkte)
HINWEIS: Seit dem Schuljahr 2024/25 gilt die Regelung, dass die obere Punktezahl der jeweiligen Bandbreite nur dann zugewiesen werden kann, falls die bei der Schlussbewertung zugeteilte Verhaltensnote mindestens 9 beträgt. Ist die Verhaltensnote kleiner als 9, wird automatisch die niedrigere Punktezahl der Bandbreite zugewiesen.iesen. - Prüfung: maximal 60 Punkte
- 1. schriftliche Prüfung: 15 Punkte
- 2. schriftliche Prüfung: 15 Punkte
- 3. schriftliche Prüfung: 10 Punkte
- Mündliches Prüfungskolloquium: 20 Punkte
- Bonus: maximal 3 Punkte (Voraussetzung: die Summe aus Schulguthaben und gesamter Prüfungsleistung muss mindestens 90 Punkte betragen)
- Positive Gesamtbewertung: mindestens 60/100
- Höchstpunktezahl mit Auszeichnung – Voraussetzungen:
- Maximale Punktezahl für das Schulguthaben (einstimmige Beschlüsse des Klassenrats)
- Maximale Punktezahl in jedem Prüfungsteil (erste, zweite, dritte schriftliche Prüfung; mündliche Prüfung)
- Einstimmiger Beschluss der Prüfungskommission zur Zuerkennung der Auszeichnung
Prüfungsgespräch (Kolloquium)
Das mündliche Prüfungsgespräch (Kolloquium) betrifft die vier ausgewählten Fächer sowie den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung. Das Prüfungsgespräch beginnt mit einer kurzen Reflexion über den eigenen schulischen und persönlichen Werdegang. Der bisher vorgesehen Einstieg ausgehend von Impulsmaterialien ist nicht mehr vorgesehen. Weiters ist ein kurzer Bericht oder eine Präsentation zum Bereich „Bildungswege Schule-Arbeitswelt“ Teil des Prüfungsgespräches; an den Schulen der Berufsbildung wird stattdessen die Projektarbeit vorgestellt. Ebenso erfolgt im Rahmen des Kolloquiums eine kurze Besprechung der schriftlichen Prüfungsarbeiten. Die Kommission verfügt über max. 20 Punkte zur Bewertung des mündlichen Prüfungsgespräches.
Sollte ein:e Schüler:in im Verhalten die Note 6 aufweisen, ist im Rahmen des mündlichen Prüfungsgesprächs zusätzlich die Diskussion einer kritischen Abhandlung zum Thema „Aktive und solidarische Teilhabe an der Gesellschaft“ vorgesehen, deren genaues Thema der Klassenrat im Rahmen der Schlussbewertungskonferenz zuweist.
Alle Prüfungen finden am Sitz der jeweiligen Schule statt. Pro Tag werden in der Regel jeweils 5 Schüler:innen für das Prüfungsgespräch eingeteilt. Die Gespräche dauern ca. 1 Stunde pro Schüler:in. Alle Schüler:innen müssen zu den schriftlichen Prüfungen und zum mündlichen Prüfungsgespräch ein gültiges Ausweisdokument mitbringen.
Zulassung zur Abschlussprüfung
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet der zuständige Klassenrat im Rahmen der Schlussbewertungskonferenz. Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:
- In den verschiedenen Fächern, im Verhalten sowie im fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung muss die Schlussbewertung mindestens sechs Zehntel betragen. DerKlassenrat kann die Zulassung auch mit einem negativ bewerteten Fach beschließen, sofern er dies für gerechtfertigt hält und entsprechend begründet.
- Teilnahme an mindestens 75% der Stunden des persönlichen Jahresstundenplans. Der Klassenrat kann in gerechtfertigten Situationen Ausnahmen beschließen.
- Teilnahme an den Lernstandserhebungen des Invalsi (das Ergebnis dieser Erhebungen hat keinen Einfluss auf die Prüfung; die Teilnahme ist allerdings notwendige Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung). Außerdem werden die Ergebnisse der Lernstandserhebungen im Persönlichen Bildungsprofil angeführt.
- Teilnahme an mindestens 75% der vorgesehenen Stunden im fächerübergreifenden Lernbereich „Bildungswege Schule-Arbeitswelt“ (bisherige Bezeichnung: „Übergreifende Kompetenzen und Orientierung“ – ÜKO).