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noli me tangere gekuerzt dt

Mädchen mit gesenktem Blick - Foto: Richard Kammerer

Schülerinnen und Schüler der Klassen 2 C, 2 D, 4 B und 4 D (Schuljahr 2015/16) der Wirtschaftsfachoberschule (WFO) Bruneck (Südtirol/Italien) schreiben an Mark Zuckerberg und unterbreiten ihm einen Vorschlag.

 

Es geht hierbei um die Beantwortung folgender Fragen: Wie kann Facebook verhindern, dass, bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet, die Privatsphäre verletzt wird und wie kann diesbezüglich das Einverständnis der Betroffenen eingeholt werden?

 

 

Hier das Schreiben:

 

 

Betreff: Neue Facebook Philosophie

 

Sehr geehrter Herr Zuckerberg,


Sie schreiben im Brief an Ihre soeben geborene Tochter sinngemäß, dass Sie für sie die Welt verbessern möchten und dass Sie bereit sind, in dieses Vorhaben viel Geld zu investieren.


Wir, Schüler und Schülerinnen der Klassen 2 C, 2 D, 4 B und 4 D (Schuljahr 2015/16) der WFO Bruneck (Südtirol-Italien), hätten dazu auch eine gute Idee.


Wir sind überzeugt, dass Ihr Vorhaben mit Sicherheit eine gute Sache ist. Allerdings sind wir auch der Meinung, dass die allgemeine Verbesserung der Welt nur dann gelingen kann, wenn jeder zunächst in seinem eigenen Umfeld anfängt. Daher möchten wir Ihnen eine kleine Geschichte erzählen. Es ist dies eine Geschichte, die sich jederzeit überall ereignen könnte. Ihr Titel ist: Noli me tangere. Das kommt aus dem Lateinischen und heißt so viel wie: Rühr mich nicht an!

 

Der 15-jährige Georg macht auf einer privaten Party, zu der er nicht eingeladen war, ein Foto von der 15-jährigen Johanna (beide Namen sind frei erfunden). Er droht damit, das Foto ins Internet zu stellen. Für Johanna, die sehr auf ihre Privatsphäre und ihr Ansehen bedacht ist, wäre dies ein Horror. Abgesehen davon, dass sie felsenfest davon überzeugt ist, dass allein sie das Recht hat, über ihr Bild zu verfügen, malt sie sich alles Mögliche aus: z.B. dass sie in den Ferien um ein Praktikum in einer Bank ansucht, dass der Bankdirektor das Bild von ihr (auf dem sie, da das Foto gänzlich bearbeitet wurde, vollkommen entstellt, ordinär geschminkt und halbnackt dargestellt ist) zufällig im Internet gesehen hat. Da nützt es auch nicht, dass sie beteuert, dass das Bild gegen ihren Willen veröffentlicht und bearbeitet worden ist. Der Bankdirektor will nicht riskieren, Ruf und Seriosität der Bank zu gefährden und ermöglicht ihr deshalb das Praktikum nicht.


Dies vorausgestellt stellt sich nun die Frage, ob Johanna Georg tatsächlich gänzlich ausgeliefert ist, oder ob jemand dafür zuständig ist, sie zu schützen.


Laut italienischem Recht muss in diesem Zusammenhang - bei unter 16-Jährigen – das Einverständnis der Eltern eingeholt werden, auch weil das, was Georg vorhat, laut Art. 615 bis ital. StGB (Verletzung der Privatsphäre) eine Straftat darstellt. Laut Art. 40/2 StGB kann auch derjenige zur Verantwortung gezogen werden, der die Straftat nicht verhindert. Letzterer kann sich nur dann von der Verantwortung befreien, wenn er beweist, alle zur Vermeidung des Schadens geeigneten Maßnahmen getroffen zu haben (Art. 2050 ital. ZGB)

 

Und das ist der Punkt:
Wir sind davon überzeugt, dass es für Facebook technisch möglich ist, zu verhindern, dass ein Foto ohne das Einverständnis der/des Betroffenen, veröffentlicht wird.


Facebook müsste diesbezüglich eine Datenbank einrichten, bei der jeder Nutzer 1 Foto von sich, versehen mit seiner digitalen Unterschrift, hinterlegt. Das Foto muss, bei Bedarf, kontinuierlich aktualisiert werden. Bei unter-16 Jährigen muss auch die digitale Unterschrift der Eltern hinterlegt werden, da in diesem Fall auch sie ihr Einverständnis geben müssen. Die Daten von Eltern und Unter 16-Jährigen müssten diesbezüglich miteinander verknüpft werden.


Will nun ein Nutzer von Facebook von einem anderen Nutzer ein Foto veröffentlichen, muss er dem Foto die digitale Unterschrift des/der Abgebildeten beilegen. Facebook identifiziert (Gesichtserkennungsverfahren), über das Foto, den Abgebildeten und kontrolliert ob die beigefügte Unterschrift dem Foto entspricht. Erst dann kann das Foto veröffentlicht werden.


Kann die Identität des Abgebildeten, mit der dazugehörigen Unterschrift, von Facebook nicht festgestellt werden, darf das Foto nicht veröffentlicht werden. Dies wäre z.B. der Fall bei allen Nichtnutzern von Facebook oder bei Nutzern, die entweder Foto oder digitale Unterschrift oder beides nicht hinterlegt haben.

Sollte es Facebook gelingen, dieses Verfahren umzusetzen, würde sein Prestige steigen und es würde all jene Nutzer für sich gewinnen, die die Sicherheit im Netz suchen. Die künstliche Intelligenz könnte so zum Schutz eines Menschenrechtes eingesetzt werden. Dies gilt zumindest zunächst einmal, was die Veröffentlichung eines Fotos einer Einzelperson anbelangt. Die Idee ließe sich aber ausweiten und auch auf den Schutz anderer Menschenrechte anwenden. Die neue Facebook-Philosophie könnte dann lauten:

 

Künstliche Intelligenz schützt Menschenrechte

 

Stellen Sie Sich vor, Johanna wäre Ihre Tochter und Sie möchten Sie beschützen ...

 

Mit freundlichen Grüßen


Schüler und Schülerinnen der Klassen 2 C, 2 D, 4 B und 4D (Schuljahr 2015/16) der Wirtschaftsfachoberschule Bruneck (Südtirol-Italien) mit ihrer Rechtskundelehrerin.

 

Über eine Rückantwort an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. würden wir uns freuen.

 

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