Sehr geehrte Eltern und Schüler
Das Schuljahr neigt sich dem Ende zu, die Schüler der Abschlussklassen bereiten sich auf ihre Matura vor, und im Zusammenhang mit den Bewertungskriterien gibt es zwei Änderungen, die ich Ihnen noch einmal darlegen möchte.
Wie Sie bereits im Herbst über die Hausnachrichten erfahren haben, gab es bereits im 1. Semester die Betragensnoten von 10 bis ungenügend. Dadurch dass diese Note zum Notendurchschnitt gezählt wird, wirkt sie sich in den 3.,4. und 5. Klassen auch auf die Größe des Schulguthabens aus, das die Schüler zur Abschlussprüfung mitbringen.
In den 5. Klassen ist für die Zulassung zur Matura ein Notendurchschnitt von mindestens „6" notwendig. Unabhängig von der positiven Durchschnittsbewertung müssen die Kandidaten/Kandidatinnen im Betragen mindestens die Note „6" erreichen, um die Zulassung zu erreichen.
Neu im 2. Semester ist, dass die Bewertung in Religion - gleich wie in den übrigen Fächern - in Ziffernnoten ausgedrückt wird und nicht mehr wie bisher in den Bewertungsstufen von sehr gut bis mangelhaft. Diese Bewertung fließt nicht in den Notendurchschnitt ein.
Was die Kriterien für die Versetzung/Nichtversetzung bzw. den Aufschub der Versetzung/Nichtversetzung angeht, so gibt es dazu eine ausführliche Beschreibung auf der Homepage der HOB: www.hob-bruneck.info unter Info/Service, Informationen: Informationen für Schüler/Eltern, Kriterien für die Schlussbewertung.