Als erstes haben wir für nahezu alle Staaten der Welt die Verfassung gesucht und den Link festgehalten. Hierauf haben wir eine Webseite http://weltverfassung.wfo-bruneck.info erstellt. In einer eingefügten Weltkarte (unterteilt nach Kontinenten), kann man auf den jeweiligen Kontinent klicken, danach auf das Land und kann dann die Verfassung des Landes als PDF herunterladen.
Bei der Lektüre der Verfassungen konnten wir feststellen, dass große Unterschiede bezüglich des Aufbaus der Staaten bestehen, dass aber der Teil, der die Menschenrechte betrifft, jeweils ähnlich ist.
Daher stellen wir folgende These auf:
Der Schutz der Menschenrechte kann mittlerweile als internationales Gewohnheitsrecht angesehen werden, denn hierfür liegen beide Elemente vor:
- Das objektive Element („diuturnitas“ : ein langfristiges und weitgehend einheitliches Verhalten der Staaten): die Staaten haben seit langer Zeit den Schutz der Menschenrechte in ihrer Verfassung verankert und nicht abgeschafft bzw. wahrscheinlich höchstens abgeändert.
- Das subjektive Element:(„opinio juris sive / ac necessitatis“: die Überzeugung der Rechtmäßigkeit und / oder Notwendigkeit dieses Verhaltens): Die Tatsache, dass der Schutz der Menschenrechte in nahezu allen Verfassungen verankert ist, macht sichtbar, dass die Staaten überzeugt waren/sind, dass dieser Schutz letztendlich verpflichtend ist.
Ob der Schutz der Menschenrechte von den Staaten effektiv eingehalten wurde/wird, ist eine andere Frage. Hierzu ist zu sagen, dass die Nichteinhaltung der Verfassung eine politische Angelegenheit ist, währenddessen die Frage, ob hier ein allgemeines internationales Gewohnheitsrecht vorliegt, eine rechtliche Angelegenheit ist.
Es stellt sich die Frage: Was steht höher, die Politik oder das Recht?
Die Schülergruppe 2022/23 der WFO Bruneck/Innichen
Koordinierung: Brigitta Niederkofler, Lehrperson für Recht und Wirtschaft an der WFO Bruneck/Innichen
Bruneck, 15. Juni 2023